Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Artikel 1 – Allgemeine Grundsätze – Anwendung und Anfechtbarkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.1 - Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden der Einfachheit halber „CGV“ genannt) stellen die Regelung dar, der das Unternehmen Château Arnaud Jouan SARL – im Folgenden „Verkäufer“ genannt – den Verkauf der in aufgeführten Weine unterwirft seine Preise (nachfolgend „Weine“ genannt). Für den Verkauf von Weinen durch den Verkäufer gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher bedeutet die Tatsache, dass der Käufer eine Bestellung aufgibt:
• vollständige und vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer;
• Verzicht des Käufers, sich – aus welchem Grund auch immer, jederzeit und in welcher Form auch immer – auf entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen zu berufen.
1.2 - Die Tatsache, dass der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht des Verkäufers auf die spätere Inanspruchnahme einer der genannten Bestimmungen ausgelegt werden.
Artikel 2 – Anwendbares Recht – Zuständiger Gerichtsstand – Übersetzung
2.1 – Vom Verkäufer getätigte Verkäufe – und ganz allgemein die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehungen unterliegen dem französischen Recht.
2.2 - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten jeglicher Art, bei Streitigkeiten über die Gültigkeit, Ausführung oder Anfechtbarkeit oder bei Schwierigkeiten bei der Auslegung der AGB und ganz allgemein bei bestehenden Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Verkäufer liegt Für den Käufer ist das Handelsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Verkäufers befindet, es sei denn, der Verkäufer zieht es vor, die Sache an ein anderes zuständiges Gericht zu verweisen. Diese Klausel gilt auch im Falle eines vorläufigen Rechtsschutzes, eines Zwischenantrags oder mehrerer Beklagter. 2.3 – Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine Fremdsprache übersetzt werden, hat die französische Sprache Vorrang vor jeder anderen Übersetzung.
Artikel 3 – Bestellungen
3.1 - Jede Bestellung muss Gegenstand eines schriftlichen Dokuments sein. Daher muss die vom Käufer mündlich erteilte Bestellung vom Käufer schriftlich bestätigt werden und alle erforderlichen Informationen enthalten, die dem Verkäufer die Analyse dieser Bestellung ermöglichen.
3.2 – Jede vom Käufer aufgegebene Bestellung ist erst gültig, nachdem der Verkäufer sie bestätigt hat, indem er dem Käufer ein schriftliches Dokument des Verkäufers zusendet und die Bedingungen der Bestellung als vom Verkäufer akzeptiert angibt, wobei jedoch angegeben wird, dass die Lieferung erfolgt die Bestellung durch den Verkäufer stellt eine Bestätigung dieser Bestellung dar.
3.3 - Der Verkäufer hat die völlige Freiheit, aufgegebene Bestellungen nicht auszuführen. Ein etwaiger Verzicht seitens des Verkäufers stellt einen Mangel dar und kann keinen Schadensersatzanspruch des Käufers begründen.
3.4 - Der Vorteil der Bestellung liegt persönlich beim Käufer und kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übertragen werden.
3.5 – Außer im Falle höherer Gewalt kann der Käufer während der Bearbeitungszeit der Bestellung durch den Verkäufer keine Bestellung ganz oder teilweise stornieren oder allgemeiner ändern, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt.
Artikel 4 - Änderungen der Weine, Preise und Verkaufsbedingungen Der Verkäufer behält sich jederzeit – insbesondere unter Berücksichtigung von Marktschwankungen – das Recht vor, Änderungen an seinen Weinen, Preisen oder Verkaufsbedingungen vorzunehmen.
Artikel 5 – Lieferung
5.1 – Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes akzeptiert, erfolgt der Verkauf ab Chais des Verkäufers. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die vom Verkäufer bestellten Weine dem Käufer oder dem vom Käufer hierfür benannten Spediteur tatsächlich zur Verfügung gestellt werden – und zwar an dem vom Käufer zuvor zu diesem Zweck angegebenen Ort, Datum und zu den Bedingungen . Verkäufer an den Käufer. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verladung der Weine und im weiteren Sinne jegliche Handhabung der Weine nach ihrer Bereitstellung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Verantwortung des Käufers liegt und auf eigene Kosten erfolgt Risiko. Im Falle einer Nichtabholung der vom Käufer bestellten Weine gemäß den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen und Konditionen – und nach Ablauf einer Frist von 45 Kalendertagen ab dem vom Verkäufer so festgelegten Datum – behält sich der Verkäufer vor das Recht, dem Käufer die Kosten für die Weinlagerung in Rechnung zu stellen und/oder die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren – unbeschadet der Entschädigung des Käufers an den Verkäufer für alle vom Verkäufer getragenen Kosten und eventuell erlittenen Schäden durch den Verkäufer - direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der verspäteten Rücknahme der bestellten Produkte durch den Käufer.
5.2 – Die Produkte reisen unter allen Umständen auf Gefahr des Käufers.
5.3 - Der Verkäufer wird sich bemühen, die für die Bestellung angegebene Lieferzeit einzuhalten. Die oben genannte Lieferzeit dient jedoch nur als Richtwert. Eine Überschreitung dieser Zeit kann folglich nicht zu Schadensersatz, Entschädigung, Abzügen oder Stornierung der Bestellung zugunsten des Käufers führen. Darüber hinaus setzen diese Fristen den rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer zu erteilenden Informationen beim Verkäufer voraus.
5.4 - Es wird außerdem daran erinnert, dass höhere Gewalt oder ein zufälliges Ereignis nach dem Ermessen des Verkäufers – vorübergehend oder endgültig – den Verkäufer von jeglicher Lieferverpflichtung entbindet, und zwar ohne Entschädigung zugunsten des Käufers. Eine solche Situation umfasst alle Ereignisse oder Ursachen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen und die Lieferungen und/oder Lieferungen des Verkäufers oder seiner Lieferanten, Dienstleister und/oder Subunternehmer behindern und/oder stoppen und den Verkäufer nach Treu und Glauben daran hindern, die Weine zu liefern bestellt.
Artikel 6 – Paletten – Etikettierung
6.1 - Der Verkäufer kann auf Antrag des Käufers – der in der vom Käufer abgegebenen und vom Verkäufer ausdrücklich akzeptierten Bestellung angegeben ist – verpflichtet werden, die Etiketten auf den Flaschen und ganz allgemein auf der Verpackung der bestellten Weine anzubringen die für die Vermarktung der von der Bestellung erfassten Weine durch den Käufer (in den Bestimmungsgebieten) erforderlich sind. Die Bereitstellung dieser Etiketten und/oder deren Inhalt unterliegt der alleinigen Verantwortung des Käufers.
Artikel 7 – Eingang der Bestellung Bei der Bereitstellung (siehe Artikel 5 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen) prüft der Käufer – oder ein von ihm benannter Dritter, z. B. der Spediteur – die Art, den Zustand, die Menge, die Qualität der Weine usw grundsätzlich die Übereinstimmung der gelieferten Weine mit dem Inhalt der jeweiligen Bestellung. Unter allen Umständen müssen alle Vorbehalte oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Konformität der Lieferung bei Erhalt der Weine und in Anwesenheit des Spediteurs:
• vom Käufer ausdrücklich und detailliert auf dem Lieferschein vermerkt werden;
• auf dem in den Händen des Spediteurs verbliebenen Lieferschein erscheinen und Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Empfängers angeben;
• Unbeschadet der vom Käufer hinsichtlich des Spediteurs zu treffenden Vereinbarungen müssen sie dem Verkäufer unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden (E-Mail und Fax) und dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung bestätigt werden. Der Käufer muss alle festgestellten Anomalien begründen und alle Maßnahmen ergreifen, damit der Verkäufer sie feststellen und gegebenenfalls beheben kann.
Artikel 8 – Rückgabe von Weinen
8.1 - Eine Rückgabe von Weinen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht möglich. Eine Rücksendung von Weinen ohne Zustimmung des Verkäufers erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und führt nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Der Käufer wird dem Verkäufer alle vom Verkäufer getragenen Kosten – und eventuelle Schäden, die dem Verkäufer entstehen – direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dieser unbefugten Rückgabe ersetzen – im Falle einer Rückgabeaufforderung des Käufers, bei der ein Mangel vorliegt oder nicht konform sind, muss der Käufer die oben genannten Weine bis zur diesbezüglichen Entscheidung des Verkäufers in den Räumlichkeiten des Käufers zur Verfügung des Verkäufers bereithalten. Für die Bereitstellung ist der Käufer verantwortlich dem Verkäufer alle Informationen und Begründungen bezüglich des Mangels oder der angeblichen Nichtkonformität zur Verfügung stellen - der Käufer muss dem Verkäufer alle Ermessensspielräume einräumen und alle Vorkehrungen treffen, damit der Verkäufer selbst oder durch eine Person, deren Ersatz der Verkäufer beschlossen hat, vorgehen kann Zu diesem Zweck erfolgt die Untersuchung der angeblich betroffenen oder nicht konformen Weine im Zustand. Zu diesem Zweck muss der Käufer insbesondere davon Abstand nehmen, selbst einzugreifen oder Dritte zu diesem Zweck zu beauftragen, und alle Maßnahmen ergreifen, um die Unversehrtheit der Weine zu wahren, bei denen angenommen wird, dass sie fehlerhaft oder nicht konform sind. Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer die betreffenden Weine auch auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch den Käufer schließt jeglichen Rückgriff gegen den Verkäufer aus und befreit ihn von jeglicher Haftung.
Artikel 9 – Haftung
9.1 - Der Verkäufer garantiert die Bereitstellung von Weinen, die den geltenden Vorschriften und den vom Verkäufer für jeden betrachteten Wein angegebenen Eigenschaften entsprechen. Damit garantiert der Verkäufer dem Käufer, dass die bestellten Weine von fairer und marktfähiger Qualität sind. Diese Garantie erfolgt im Zusammenhang mit den französischen Vorschriften für Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Käufer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Merkmale, Bestandteile und allgemeiner Elemente, die sich auf die Art und Qualität der bestellten Weine beziehen, mit den im Vertriebsgebiet der bestellten Weine geltenden Normen übereinstimmen ist hierfür allein verantwortlich.
9.2 - Im Falle der Nichtkonformität der Weine und soweit endgültig anerkannt wurde, dass dies in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers liegt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers strikt auf die Verpflichtung:
• die nicht konformen Weine zu ersetzen Weine mit allen gleichen oder ähnlichen Produkten.
• den vom Käufer an den Verkäufer gezahlten Preis für nicht konforme Produkte zu erstatten.
Es wird insbesondere für alle Zwecke daran erinnert:
• dass die Weine, die Gegenstand der Bestellung sind, einer Kontrolle durch den Verkäufer unterliegen, bevor sie die Weinkellereien des Verkäufers verlassen – jede Bestellung gilt daher als konform;
• dass es Sache des Käufers ist, alle Vorkehrungen – insbesondere hinsichtlich der Lagerung – zu treffen, um sicherzustellen, dass die Unversehrtheit der bestellten Produkte dauerhaft gewahrt bleibt.
Artikel 10 – Preis
Die bestellten Weine werden zu dem zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer gültigen Preis verkauft. Die Preise des Verkäufers verstehen sich ab Lager des Verkäufers, ohne Steuern (zusätzlich vom Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer) und in Euro (€). Folglich sind alle Steuern, Zölle, Zölle oder sonstigen zu zahlenden Beträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Weinen, deren Einfuhr und Vermarktung, insbesondere in Anwendung der nationalen Vorschriften des Verkäufers und des Käufers oder eines Transitlandes, und allgemeiner von Alle zur Bewältigung dieser Situation erforderlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Käufers.
Artikel 11 – Zahlung
Rechnungen sind am Hauptsitz des Verkäufers oder an jedem vom Verkäufer dem Käufer hierfür bezeichneten Ort zahlbar. Sofern der Verkäufer keine besonderen Bedingungen festlegt, erfolgt die Zahlung dreißig Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung durch den Verkäufer. Zahlungen erfolgen in Euro (€) und per Überweisung, Scheck, Wechsel oder allgemeiner mit jeder vom Verkäufer ausdrücklich und zuvor akzeptierten Zahlungsmethode gemäß der für die Bestellung festgelegten Zahlungsfrist – der Käufer muss alle Vorkehrungen für die Zahlung treffen an diesem Tag wirksam werden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die bloße Übergabe eines Titels, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt und der Anspruch des Verkäufers gegenüber dem Käufer mit allen damit verbundenen Garantien, einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bis zur Zahlung bestehen bleibt vollständig erstellt worden. Es besteht kein Anspruch des Käufers, der zu einer Verschiebung der vorgenannten Frist führen könnte. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Jeglicher Abzug und/oder Schadenersatz seitens des Käufers ist ausdrücklich ausgeschlossen – es sei denn, der Verkäufer hat zuvor schriftlich zugestimmt. Die Einziehung von Zahlungsbelegen durch den Verkäufer einschließlich Abzügen oder Entschädigungen des Käufers stellt keine stillschweigende Zustimmung des Verkäufers zu solchen Praktiken dar. Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers und ganz allgemein jede Änderung der Situation des Käufers – unabhängig von deren Ursache – kann die Anforderung einer Garantie(n) und/oder bestimmter Zahlungsbedingungen durch den Verkäufer oder sogar die Ablehnung seitens des Käufers rechtfertigen Der Verkäufer muss die Bestellungen des Käufers weiterverfolgen.
Artikel 12 – Zahlungsverzug oder Nichtzahlung
Jeder am Fälligkeitstag nicht gezahlte Betrag führt zur automatischen Zahlung von Verzugszinsen, die auf der Höhe des noch fälligen Betrags in Höhe des Dreifachen des geltenden französischen gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden. Diese Strafen laufen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags. Darüber hinaus führt die Nichtzahlung einer einzelnen Rechnung nach Ermessen des Verkäufers dazu, dass der Betrag der übrigen Rechnungen, die dem Verkäufer noch geschuldet werden, sofort fällig wird, wobei für alle betreffenden Beträge sofort Zinsen gemäß den in Abschnitt 1.1 definierten Bedingungen erhoben werden diesen Absatz.
Der Verkäufer kann aus freiem Willen:
• die Ausführung laufender Bestellungen von der Übernahme von Garantien oder neuen Bedingungen (insbesondere neuen Zahlungsbedingungen) abhängig machen, die dem Verkäufer alle Zahlungsgarantien geben und vom Verkäufer als zufriedenstellend angesehen werden.
• seine Verpflichtungen in Bezug auf die von der Verzögerung betroffene Bestellung sowie alle laufenden Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung der dem Käufer weiterhin geschuldeten Beträge aussetzen. In diesem Fall kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen dem Käufer Lagerkosten für die betreffenden Weine in Rechnung stellen.
• die Bestellung automatisch kündigen, wobei der Verkäufer die Möglichkeit hat, die betreffenden Weine wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Rückgabe der betreffenden Weine nicht nachkommt. Diese Kündigung wirkt sich nicht nur auf die aktuelle Bestellung aus, sondern – sofern der Verkäufer dies wünscht – auch auf alle oder einen Teil früherer oder zukünftiger Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden, und unabhängig davon, ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Vom Käufer geleistete Anzahlungen werden vom Verkäufer einbehalten.
• Den Betrag der unbezahlten Rechnung mit etwaigen Beträgen verrechnen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet. Die vorgenannten Maßnahmen hindern den Verkäufer nicht daran, als Gegenleistung für den ihm entstandenen Schaden eine zusätzliche Schadensersatzzahlung zu verlangen. Der Käufer muss alle vom Verkäufer getragenen Kosten erstatten, die durch die streitige Beitreibung der geschuldeten Beträge entstehen. Die Rückforderungskosten werden mit 40 Euro ohne Mehrwertsteuer berechnet.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt
Weine, für deren Verkauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden mit einer Klausel verkauft, die die Übertragung ihres Eigentums ausdrücklich von der vollständigen Zahlung des Preises für Haupt- und Nebenkosten abhängig macht. Der Verkäufer und/oder sein Spediteur sind daher berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Weine mitzunehmen. Dieses Verfahren schließt andere Klagen oder Gerichtsverfahren nicht aus, die der Verkäufer möglicherweise einleiten möchte.